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Unsere AGBs Stand 2009

AGB Stand – 2009

1 - Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen "EVS – Edelmetall Ankauf"

(Nachfolgend EVS oder Käufer genannt) und dem Verkäufer

gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen

Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes

gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers

bleiben solange unwirksam, bis EVS ausdrücklich und

schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das

wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die

unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.

2 - Zusendung

Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und

anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich

auf Kosten und auf Risiko der Versenders. Jeder

Zusendung muss der EVS - Begleitschein beigefügt

sein, der vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben

ist. Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen

und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg,

telefonisch oder per Fax angefordert werden.

Das durch Zusendung oder persönlich vorgelegtes

Scheidgut wird von dem Käufer nach bestem

Wissen und Gewissen, im "4 Augen-Prinzip",

überprüft.

3 - Angebot

Nach Begutachtung der uns zugesandten oder

vorgelegten Gegenstände unterbreitet die EVS dem

Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch,

per E-Mail, Fax oder auf schriftlichem Wege ein

entsprechendes Angebot. Grundlage der Bewertung

ist der von der EVS unter Berücksichtigung der

Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des

Eingangs oder Vorführung der angebotenen

Gegenstände in den Geschäftsräumen der EVS.

Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung

ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung

unbeachtet. Nach dem Zustandekommen eines

wirksamen Kaufvertrages werden dem Verkäufer

auf Wunsch die Versandkosten bis zu einer Höhe

von 6,90 Euro erstattet sofern der Ankaufswert

über 250,00 Euro liegt. Sollte keine Angebotsabgabe

möglich sein, sendet die EVS die erhaltenen

Gegenstände auf eigene Kosten an die im

Begleitschein genannte Anschrift zurück.

4 - Mängel

Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände

werden dem Verkäufer unverzüglich nach und

vorbehaltlich Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass

eine entsprechende Schadensmeldung seitens

des Verkäufers beim Versandunternehmen

durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat

dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete

Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich

in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine

entsprechende Begutachtung abgeholt wird und

dann an den Verkäufer zurückgegeben wird.

Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer

zu tragen. Der Käufer behält sich das Recht

vor, bei groben Abweichungen der empfangenen

Gegenstände von der Beschreibung im

Begleitschein, die Gegenstände auf Kosten

des Verkäufers zurückzusenden.

5 - Begutachtung

Der Verkäufer gestattet dem Käufer die

Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten

Gegenstände. Der Verkäufer ist damit einverstanden,

dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise

oder vollständig zerstört werden können.

Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf

das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder

auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung

und Wertermittlung notwendig ist.

6 - Ankauf und Zahlung

Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt

durch die Angebotannahme des Verkäufers und

einer unterschriebenen Erklärung, dass alle

Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten

Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes

Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle

Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände

nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.

Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem

Zustandekommen des Kaufvertrages an die

in der Begleitschein genannte Person durch

Banküberweisung oder falls gewünscht per

Verrechnungsscheck ausgezahlt. Eine persönliche

Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände

ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es

sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer

iSd. § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt

werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit

des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme

verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem

Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende

Rechnung zu zusenden. Die Bezahlung der

Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.

7 - Rücksendung

Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die

Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer

zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer

über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung

der Versendung bestimmte Person oder Institution

übergeben worden ist, spätestens jedoch bei

Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme,

bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger /

Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf

Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung

zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich

bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger /

Verkäufer ist verpflichtet, die zurückgesandten

Gegenstände zu untersuchen und erkennbare

Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge,

Gewicht oder Stückzahl unverzüglich spätestens

jedoch innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen

schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer

dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er

die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.

8 - Datenschutz

Der Käufer verpflichtet sich alle Datenschutzrichtlinien,

insbesondere die Vorgaben des DSG, zu beachten.

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur

Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages

verwendet. Der Käufer gibt personenbezogene Daten

nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind

Dienstleistungspartner, die die Daten zur

Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages

benötigen (z.B. DHL; GLS, DPD, Hermes).

9 - Eigentumsrechte

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit

Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.

10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand und

Erfüllungsort ist Gummersbach.

11 - Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im

Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein

oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller

sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht

berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll

eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen

der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der

unwirksamen Klausel am nächsten kommt.