Unsere AGBs Stand 2009
AGB Stand – 2009
1 - Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen "EVS – Edelmetall Ankauf"
(Nachfolgend EVS oder Käufer genannt) und dem Verkäufer
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes
gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Verkäufers
bleiben solange unwirksam, bis EVS ausdrücklich und
schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Voraussetzung für das
wirksame Zustandekommen des Vertrages ist die
unbeschränkte Geschäftsfähigkeit und Volljährigkeit des Vertragspartners.
2 - Zusendung
Zusendungen von Edelmetallen, Münzen, Schmuck und
anderen Wertgegenständen geschehen ausschließlich
auf Kosten und auf Risiko der Versenders. Jeder
Zusendung muss der EVS - Begleitschein beigefügt
sein, der vom Verkäufer ausgefüllt und unterschrieben
ist. Der Begleitschein kann sowohl heruntergeladen
und ausgedruckt, als auch auf dem Postweg,
telefonisch oder per Fax angefordert werden.
Das durch Zusendung oder persönlich vorgelegtes
Scheidgut wird von dem Käufer nach bestem
Wissen und Gewissen, im "4 Augen-Prinzip",
überprüft.
3 - Angebot
Nach Begutachtung der uns zugesandten oder
vorgelegten Gegenstände unterbreitet die EVS dem
Verkäufer, bei Interesse an einem Ankauf, telefonisch,
per E-Mail, Fax oder auf schriftlichem Wege ein
entsprechendes Angebot. Grundlage der Bewertung
ist der von der EVS unter Berücksichtigung der
Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des
Eingangs oder Vorführung der angebotenen
Gegenstände in den Geschäftsräumen der EVS.
Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung
ausgeschlossen und bleiben bei der Bewertung
unbeachtet. Nach dem Zustandekommen eines
wirksamen Kaufvertrages werden dem Verkäufer
auf Wunsch die Versandkosten bis zu einer Höhe
von 6,90 Euro erstattet sofern der Ankaufswert
über 250,00 Euro liegt. Sollte keine Angebotsabgabe
möglich sein, sendet die EVS die erhaltenen
Gegenstände auf eigene Kosten an die im
Begleitschein genannte Anschrift zurück.
4 - Mängel
Eventuelle Beschädigungen zugesandter Gegenstände
werden dem Verkäufer unverzüglich nach und
vorbehaltlich Kenntnisnahme mitgeteilt, so dass
eine entsprechende Schadensmeldung seitens
des Verkäufers beim Versandunternehmen
durchgeführt werden kann. Der Verkäufer hat
dafür Sorge zu tragen, dass die beanstandete
Sendung vom Versandunternehmen unverzüglich
in unseren Räumen begutachtet, bzw. für eine
entsprechende Begutachtung abgeholt wird und
dann an den Verkäufer zurückgegeben wird.
Anfallende Kosten hierfür hat der Verkäufer
zu tragen. Der Käufer behält sich das Recht
vor, bei groben Abweichungen der empfangenen
Gegenstände von der Beschreibung im
Begleitschein, die Gegenstände auf Kosten
des Verkäufers zurückzusenden.
5 - Begutachtung
Der Verkäufer gestattet dem Käufer die
Begutachtung der übersandten, bzw. vorgelegten
Gegenstände. Der Verkäufer ist damit einverstanden,
dass die Gegenstände bei der Begutachtung teilweise
oder vollständig zerstört werden können.
Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf
das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder
auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung
und Wertermittlung notwendig ist.
6 - Ankauf und Zahlung
Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt
durch die Angebotannahme des Verkäufers und
einer unterschriebenen Erklärung, dass alle
Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten
Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes
Eigentum handelt, über das der Verkäufer volle
Verfügungsberechtigung hat und die Gegenstände
nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.
Der Kaufpreis wird unverzüglich nach dem
Zustandekommen des Kaufvertrages an die
in der Begleitschein genannte Person durch
Banküberweisung oder falls gewünscht per
Verrechnungsscheck ausgezahlt. Eine persönliche
Vorlage der zu verkaufenden Gegenstände
ermöglicht auch eine Barzahlung. Handelt es
sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer
iSd. § 14 BGB, muss dies gesondert angezeigt
werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit
des Kaufvertrages führen. Nach Angebotsannahme
verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer dem
Käufer eine dem aktuellen Recht entsprechende
Rechnung zu zusenden. Die Bezahlung der
Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.
7 - Rücksendung
Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung auf den Verkäufer
über, sobald die Gegenstände an die zur Ausführung
der Versendung bestimmte Person oder Institution
übergeben worden ist, spätestens jedoch bei
Verlassen unseres Unternehmens. Nach Entgegennahme,
bzw. Erhalt der Rücksendung ist der Empfänger /
Verkäufer verpflichtet, die Sendung auf
Vollständigkeit und Beschädigung der Verpackung
zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich
bei dem Spediteur anzuzeigen. Der Empfänger /
Verkäufer ist verpflichtet, die zurückgesandten
Gegenstände zu untersuchen und erkennbare
Mängel oder Beanstandungen hinsichtlich Menge,
Gewicht oder Stückzahl unverzüglich spätestens
jedoch innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen
schriftlich anzuzeigen. Kommt der Verkäufer
dieser Verpflichtung nicht nach oder versäumt er
die Rügefrist, gilt die Rücksendung als genehmigt.
8 - Datenschutz
Der Käufer verpflichtet sich alle Datenschutzrichtlinien,
insbesondere die Vorgaben des DSG, zu beachten.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur
Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages
verwendet. Der Käufer gibt personenbezogene Daten
nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
Dienstleistungspartner, die die Daten zur
Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages
benötigen (z.B. DHL; GLS, DPD, Hermes).
9 - Eigentumsrechte
Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit
Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über.
10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist Gummersbach.
11 - Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll
eine angemessene Regelung treten, die im Rahmen
der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der
unwirksamen Klausel am nächsten kommt.