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Gewerbliche Verkäufer

Unterschied 1: Mehrwertsteuer

Im Unterschied zum Edelmetallverkauf als Privatperson erhalten vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, die der Fa. EVS Edelmetall oder edelmetallhaltiges Material anbieten, die Mehrwertsteuer ausbezahlt. Der Edelmetallpreis für die einzelnen Legierungen, multipliziert mit ihrem Gewicht, entspricht dem Nettopreis auf den zusätzlich die Mehrwertsteuer addiert wird. Der Unternehmer führt die Umsatzsteuer dann an sein zuständiges Finanzamt ab.

 

Unterschied 2: Nachweise

Damit ein Ankauf von gewerblichem Anbieter durchgeführt werden kann, muss der Nachweis entsprechender Voraussetzungen erbracht werden.  
Dazu gehören:

1. Kopie Ihres Personalausweises
2. Kopie Ihre Gewerbeanmeldung
3. Bescheinigung Ihres Finanzamtes über die Erteilung einer Steuernummer und Steuerart.
4. Begleitschein für Edelmetalle

Ihre Vorteile

Der Vorteil gegenüber Scheideanstalten liegt darin, dass sich der Unternehmer sofort refinanzieren kann und nicht lange auf das Ergebnis der Scheideanstalt warten muss. Die Scheide- und Analysekosten werden von den Scheidanstalten mengengestaffelt abgerechnet, somit fallen bei größeren Mengen niedrigere Kosten an. Das führt dazu, dass der Gramm / Kosten Faktor sich günstiger gestalten lässt, was sich dann in unseren Preisen widerspiegelt.

 

Keine weiteren Kosten

Von der EVS werden keine weiteren Kosten erhoben.

 

Ablauf

Für den gewerblichen Verkauf von Edelmetallen an die EVS gehen Sie wie folgt vor:

1. Begleitschein ausfühlen
2. Kopien wie oben aufgelistet beilegen
3. Versenden oder Abholung vereinbaren
Wir kümmern uns um eine zügige Abwicklung.

Bargeschäfte kann nur der Unternehmer persönlich tätigen.

 

Begleitung

Eine eventuelle Begleitperson muss sich ebenfalls ausweisen.